Mit der anstehenden Umsetzung der EU-Richtlinie NIS2 und dem geplanten KRITIS-Dachgesetz steht Deutschland vor einer umfassenden Ausweitung der Pflichten rund um die Sicherheit kritischer und „wichtiger“ Infrastrukturen. Während NIS2 die digitale Resilienz in den Mittelpunkt stellt, ergänzt das KRITIS-Dachgesetz physische Schutzmaßnahmen für relevante Einrichtungen.
Aktueller Stand (Frühjahr 2025)
Das KRITIS-Dachgesetz wurde noch nicht verabschiedet. Die Bundesregierung arbeitet weiterhin an der nationalen Umsetzung der NIS2-Richtlinie sowie an der Ausgestaltung des Dachgesetzes. Ein genaues Inkrafttreten ist noch nicht bekannt – Experten rechnen mit einer Verabschiedung frühestens Ende 2025.
Zeitplan: NIS2-Umsetzung und KRITIS-Dachgesetz (voraussichtlich)
Aktuell gibt es noch keinen konkreten Zeitplan, wann mit der Umsetzung der NIS2-Richtlinie auf nationaler Ebene gerechnet werden kann. Sobald dies der Fall ist, werden neue gesetzliche Pflichten für „wesentliche“ und „wichtige“ Einrichtungen in Kraft treten – darunter auch viele Organisationen, die bisher nicht als KRITIS eingestuft waren.
Analog dazu gibt es auch noch keinen konkreten Termin für die Verabschiedung des KRITIS-Dachgesetzes – optimistisch wird dies im Laufe des Jahres 2025 noch zu erwarten sein. Es ergänzt die NIS2-Vorgaben um Anforderungen an die physische Sicherheit – etwa hinsichtlich Zugangsschutz, Redundanz kritischer Systeme oder baulicher Absicherung.
Sobald die jeweiligen Gesetze in Kraft treten, ist damit zu rechnen, dass in naher Zukunft, etwa ab 2026, die ersten Prüf- und Berichtspflichten greifen – insbesondere für Unternehmen, die neu unter den Geltungsbereich fallen.
Für diese neu verpflichteten Einrichtungen – beispielsweise mittelgroße Dienstleister, Labore, medizinische Versorgungszentren oder spezialisierte IT- und Cloud-Anbieter – ist eine Übergangszeit vorgesehen. In dieser Zeit müssen sie ihre internen Prozesse, Sicherheitsstrukturen und Nachweisfähigkeiten auf den geforderten Stand bringen.
Unternehmen, die voraussichtlich betroffen sein werden, sollten daher frühzeitig mit einer GAP-Analyse und der Einführung relevanter Maßnahmen beginnen, um rechtzeitig auditfähig zu sein und Haftungsrisiken zu vermeiden.
Wer ist betroffen?
Die neuen Regelungen beziehen sich nicht nur auf klassische KRITIS-Betreiber, sondern weiten den Kreis auf zusätzliche Akteure aus:
- „Wesentliche Einrichtungen“: z. B. große Versorger, überregionale Krankenhäuser, Betreiber digitaler Infrastrukturen
- „Wichtige Einrichtungen“: z. B. Labore, KMU in Energie, Verkehr, IT oder Produktion ab 50 MA / 10 Mio. € Jahresumsatz
- Zulieferer und Dienstleister, die Teil kritischer Ketten sind
Ob Ihr Unternehmen voraussichtlich unter den Anwendungsbereich der NIS-2-Richtlinie der EU fallen wird, können Sie mit der NIS-2-Betroffenheitsprüfung unverbindlich und selbständig prüfen.
Was bedeutet die Übergangszeit konkret?
Für Unternehmen, die künftig unter die neuen Regelungen fallen, wird eine Übergangsfrist von 12 bis 18 Monaten gefordert, abhängig vom Sektor und nationaler Umsetzung. Spätestens in dieser Zeit ist es nötig, sich eilends um Vorbereitungen zu kümmern, um rechtzeitig auditfähig zu sein. Dazu gehören:
- Aufbau eines ISMS
- Einführung von Zugriffs- und Risikomanagement
- Identifikation kritischer Assets und Prozesse
- Festlegung interner Verantwortlichkeiten