Was bedeutet die Umsetzung in nationales Recht dann in der Praxis? Einfach ausgedrückt bedeutet dies, dass jedes Land in der Europäischen Union die NIS2-Richtlinie an die lokalen Gesetze anpassen muss.
Ein neuer Bericht von ABB zeigt, dass noch nicht jedes Land in der Europäischen Union so weit ist, auch wenn die meisten bereits weit fortgeschritten sind. Der Bericht lässt sich in vier Kategorien zusammenfassen:
Länder, die NIS2 bereits in nationales Recht umgesetzt haben
Länder, die aus verschiedenen Gründen noch nicht ganz so weit sind, sich aber in einem „fortgeschrittenen Stadium“ der Umsetzung befinden.
Länder, die sich in einer frühen Phase der Umsetzung befinden.
Länder, die am Anfang des Prozesses stehen.
Wenn Sie mehr über die Einzelheiten der einzelnen Länder erfahren möchten, empfehlen wir Ihnen, einen genaueren Blick auf den oben verlinkten ABB-Bericht zu werfen. Um Ihnen jedoch einen schnellen Überblick darüber zu geben, wo die EU-Länder bei der Umsetzung von NIS2 stehen, haben wir eine kurze Liste zusammengestellt.