Wir haben die Listen in diesem Artikel überarbeitet, um den aktuellen Stand der NIS2-Umsetzung in Europa auf Basis der neuesten Daten vom März 2026 widerzuspiegeln. Die Daten basieren auf Berichten der European Cybersecurity Organisation (ECSO) und dem NIS2-Implementierungs-Tracker von Eversheds Sutherland.

In den letzten Jahren war die NIS2-Richtlinie für viele Organisationen ein heißes Thema. Wir haben ausführlich darüber berichtet – in Artikel,  Whitepapers, Vorträgen auf verschiedenen Veranstaltungen und Webinaren auf Englisch und Deutsch.

Die Richtlinie, die im Oktober 2024 in Kraft getreten ist, sollte bis dahin in nationales Recht umgesetzt sein.

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Wie geht es nun weiter?

Was bedeutet die Umsetzung in nationales Recht dann in der Praxis? Einfach ausgedrückt bedeutet dies, dass jedes Land in der Europäischen Union die NIS2-Richtlinie an die lokalen Gesetze anpassen muss.

Ein neuer Bericht von ABB zeigt, dass noch nicht jedes Land in der Europäischen Union so weit ist, auch wenn die meisten bereits weit fortgeschritten sind. Der Bericht lässt sich in vier Kategorien zusammenfassen:

  • Länder, die NIS2 bereits in nationales Recht umgesetzt haben

  • Länder, die aus verschiedenen Gründen noch nicht ganz so weit sind, sich aber in einem „fortgeschrittenen Stadium“ der Umsetzung befinden.

  • Länder, die sich in einer frühen Phase der Umsetzung befinden.

  • Länder, die am Anfang des Prozesses stehen.

Wenn Sie mehr über die Einzelheiten der einzelnen Länder erfahren möchten, empfehlen wir Ihnen, einen genaueren Blick auf den oben verlinkten ABB-Bericht zu werfen. Um Ihnen jedoch einen schnellen Überblick darüber zu geben, wo die EU-Länder bei der Umsetzung von NIS2 stehen, haben wir eine kurze Liste zusammengestellt.

Die Implementierung von NIS2 in EU-Ländern

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Was bedeutet das für Organisationen?

Wenn sich Ihre Organisation in einem Land befindet, in dem NIS2 noch nicht vollständig umgesetzt wurde, können Sie die Arbeiten zur Einhaltung der Richtlinie nicht aufschieben. Wenn Sie unter eine der von NIS2 betroffenen Kategorien fallen, sollten Sie bereits mit der Umsetzung der Compliance-Maßnahmen begonnen haben. Andernfalls riskieren Sie, Aufträge an gesetzeskonforme Organisationen zu verlieren und im schlimmsten Fall wegen Nichteinhaltung mit Geldstrafen belegt zu werden.

Bei der Einhaltung von NIS2 geht es nicht nur darum, Geldstrafen zu vermeiden. Es geht auch darum, die Cybersicherheit zu erhöhen, um Sicherheitsvorfälle zu verhindern. Wenn Sie Vorfälle vermeiden, nehmen Ihre Kunden Sie als seriöser und vertrauenswürdiger wahr, was negative Schlagzeilen verhindern und gleichzeitig Ihr Geschäft ankurbeln kann.

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